Qualitätssicherung für die Hamburger Wohnungsbaukreditanstalt.
Für Kfw-Energieeffizienzhäuser und Passivhäuser
Seit 11/2009 übernehme ich für die Hamburgische Wohnungskreditanstalt (WK) als autorisierter Qualitätssicherer die Qualitätssicherung für von der WK geförderte Bauvorhaben. Kontaktieren Sie uns gerne hierzu über unser Kontaktformular.
Warum wird eine Qualitätssicherung vorgeschrieben?
Im Zusammenhang mit der Gewährung von Zuschüssen für besonders gute energetische Gebäudestandards ist die Durchführung der Qualitätssicherung ein hervorragendes Ziel der Hamburgischen Wohnungspolitik.
Das festgelegte Verfahren umfasst Elemente der Beratung, der Begleitung und der Überprüfung in den Phasen der Planung und Bauausführung.
Durch diese baufachliche Vermittlung soll sowohl für den Bauherrn als auch für den Fördergeber gewährleistet werden, dass die technischen Anforderungen des angestrebten KfW-Effizienzhaus 55- bzw. Passivhausstandards erreicht werden.
Wer beauftragt und bezahlt die Qualitätssicherung?
Verantwortlich für die Vergabe und die Vergütung der Qualitätssicherung (QS) ist der Bauherr bzw. Investor.
Für die QS-Leistungen steht eine „Übersicht über die ortsübliche Vergütung“ bereit, die nach der Objektgröße (Anzahl der Wohnungen) gestaffelt ist.
Qualitätssicherung - Leistungskatalog
Nach welchem Verfahren soll die Qualitätssicherung durchgeführt werden?
Der QS liegt ein nach Umfang und Inhalt ausgearbeitetes Konzept für Neubauvorhaben zu Grunde.
Der darin abgebildete Leistungskatalog wird gemäß der „Übersicht über die ortsübliche Vergütung“ pauschal honoriert.
Wer ist zur Durchführung der Qualitätssicherung berechtigt?
Ausschließlich nach einem neu entwickelten Zulassungsverfahren autorisierte Fachleute, die auf einer Liste der WK geführt werden. Praktische Bauerfahrung im Bereich KfW-Effizienzhaus 55 und Passivhaus wird vorausgesetzt.
Der vom Bauherrn beauftragte Qualitätssicherer kann nicht gleichzeitig mit Planungs- und Durchführungsleistungen des Bauprojekts beauftragt sein, um Interessenskonflikte zu vermeiden (Vier-Augen-Prinzip)
Was geschieht, wenn der energetische Standard nicht erreicht wird?
Für den Fall des Nichterreichens der Qualitätsziele wird die WK im Rahmen des dabei von ihr auszuübenden Ermessens geeignete, abgestufte und den Verhältnissen des jeweiligen Einzelfalles angepasste Maßnahmen ergreifen. Dazu kann die Einräumung einer Nachbesserung - soweit möglich - aber auch die Kürzung bzw. gänzliche Versagung bereits zugesagter Fördermittel gehören.
Hinweis!
Das Förderangebot der WK für Energiesparendes Bauen gilt nicht für die Errichtung von zum Verkauf bestimmten Objekten durch Bauträger. Der Erwerb eines qualitätsgesicherten Bauträgerobjekts ist hingegen förderfähig.
